Erneuerbare Energie Nachrichten

Die Kaltreserve und ihre Finanzierung

Die Umstellung von Atomkraft auf eine Energieversorgung durch erneuerbare Energien in Deutschland wurde von den meisten Seiten her begrüßt. Nicht nur Atomkraftgegner halten diese Lösung für vernünftig, denn nach dem Unglück von Fukushima hat man wieder einmal gesehen, welchen Schaden diese Art der Energieversorgung anrichten kann. Doch was bleibt, ist die große Angst vor einem Black Out. Was passiert, wenn mitten im Winter die Energieversorgung aussetzt?

Um diesem Szenario entgegen zu wirken, hat die Bundesnetzagentur einige alte fossile Kraftwerke zur „Kaltreserve“ bestimmt. Im Notfall können diese Kraftwerke, von denen die meisten kaum noch zu gebrauchen sind, angeschaltet werden, um Teile Deutschlands mit Strom versorgen zu können. Doch die Kraftwerksbetreiber wollen nicht mehr nur auf Abruf bereit stehen und dafür ihre Kraftwerke in Betrieb halten. Sie verlangen eine Entlohnung für diesen Dienst, der womöglich niemals in Anspruch genommen werden muss.

Die Betreiber erklären sich mit einer Selbstverpflichtung dazu bereit, ihre Anlagen nicht stillzulegen, so dass sie für den Notfall bereit stehen. Nun wollen sie jedoch auch erreichen, dass ihnen die hieraus resultierenden direkten und indirekten Mehrkosten erstattet werden, ebenso wie die Kosten der technischen Aufrüstung. Strom soll jedoch nur dann eingespeist werden, wenn der zuständige Übertragungsnetzbetreiber die Anweisung dazu gibt. Erlöse, die durch den Absatz des gelieferten Stroms entstehen, sollen von den entstandenen Mehrkosten abgezogen werden. Des Weiteren fordern die Kraftwerksbetreiber Erstattungen für Hilfs- und Betriebskosten oder auch Personalkosten und Versicherungen.

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